Gedenke der Toten

Aug 10th, 2010 | By Christian Buder | Category: Essays, Kulturanalyse

Heute besuchte ich meine Verwandten auf dem Waldfriedhof. Es ist schon eine absurde Aussage, dass man seine Verwandten auf dem Waldfriedhof besucht, weil es den Eindruck macht, dass die Verwandten noch leben. Ich besuchte meine toten Verwandten. Meinen Großvater, der letztes Jahr gestorben ist, meine Großmutter, vor 19 Jahren, beide mütterlicherseits, dann meinen Großvater und meine Großmutter väterlicherseits. Was besuche ich eigentlich, wenn ich sie besuche? Zu sehen gibt es jeweils zwei Grabsteine. In rotem Naturstein mit eingesetzten Kupferbuchstaben, die über die Jahre grüne Schlieren auf dem Stein hinterlassen haben. Auf den Gräbern allerlei Pflanzen, wenig Unkraut. Das reißt man in Deutschland beherzt aus der Erde. Das Andenken der Toten wird zum Teil von der Friedhofsverwaltung aufrechterhalten. Wer das Grab seiner Lieben nicht ordnungsgemäß pflegt oder nicht die vorgeschriebenen Pflanzen kauft, bekommt einen freundlichen aber bestimmten Brief von der Friedhofsverwaltung. Gemüse darf auf Gräbern nicht angebaut werden, gleiches gilt für Brennnessel oder Disteln. Eine wilde Graslandschaft gilt ebenfalls nicht als Bepflanzung. Einfache Steinplatten wie man sie auf französischen Gräbern findet, sind ebenfalls nicht erlaubt. So ist der deutsche Grabbesitzer gezwungen regelmäßig seinen Liebsten zu besuchen, um Unkraut zu zupfen oder um vertrocknete Gestecke zu entfernen. Wer will darf noch die Kerze in ein kleines Häuschen stellen, das auf einem Marmorsockel auf dem Grab steht. Wer nun gar keine Lust hat, das Grab zu pflegen, muss jemanden beauftragen. Es gibt Gärtner, die sich auf diese Art von Arbeit spezialisiert haben. Sie übernehmen die Gedenkbesuche der Angehörigen, indem sie nach Absprache mit dem Grabmieter, die Bepflanzung und Pflege übernehmen. Welche Pflanzen sind aber der Totenruhe angemessen? Warum kein Gemüse? Warum kein Löwenzahn und keine Brennnessel? Fragt man bei der Friedhofsverwaltung nach, dann bekommt man die alleserklärende Antwort: traditionsgemäß und ehrwürdig. Seltsamerweise sind die Lösungen wie Steinplatten oder die natürliche Grasbepflanzung im Wildwuchsstil nicht erlaubt. Das vorgeschriebene Andenken ist mit den Kosten der Bepflanzung verbunden. Keiner der Menschen, die ich heute auf dem Waldfriedhof mit ihren gelben Gießkannen und ihren Rechen und Schaufeln in der schwarzen Erde wühlen sah, würde auf die Idee verfallen, dass die Grabvorschriften mit ihren Bepflanzungsritualen ein einträgliches Geschäftsmodell der Kommunen, der Beerdigungsinstitute und Floristen ist. Sie mieten hier auf dem Waldfriedhof ein Grab für 12 Jahre. 12 Jahre lang dürfen Sie den Ort besuche, an dem ihr Angehöriger in ungefähr 3 Meter Tiefe, in einem zwischen zwei- oder dreitausend teuren Sarg vermodert. In dieser Zeit müssen Sie das Andenken Ihres Angehörigen durch streng kontrollierte Grabpflege kultivieren. Urnengräber sind noch die billigere Variante. Es ist allerdings auch verboten die Urne ihres Verstorbenen nach Hause zu nehmen, um sie dort auf’s Regal zu stellen. Man ist verpflichtet ein Urnengrab zu kaufen. Gegen eine Mitnahme der Urne sprechen, so die Friedhofsverwaltung, hygienische und ethische Gründe. Es sei unhygienisch die Asche des Toten zu Hause aufzubewahren. Eine Einäscherung hinterlässt aber in der Regel keine Mikroben, sondern nur glühende Prothesen und geschmolzene Zahnfüllungen. Das Gold verschwindet in den Taschen der Leichenwäscher, die Prothesen wandern in den Sondermüll. Mit Sicherheit überlebt aber kein Virus und kein Bakterium die Hitze der Einäscherung. Die hygienischen Gründe sind blanker Unsinn und eher ein Verkaufsargument der pietätsvollen Friedhofsverwaltung. Die ethischen Gründe sind oft gar nicht formulierbar. Man endet immer in einer begrifflichen Luftblase wie die „Würde des Toten“ oder so etwas. Aber fragen Sie doch einmal die Friedhofsverwaltung, was mit der „Würde der Toten“ geschieht nach Ablauf der 12jährigen Grabmietdauer? Der Grabstein mit dem Namen landet auf einer Müllhalde am Rand des Friedhofs. Eine beachtliche Sammlung unterschiedlicher Steine aus schwarzem, weißem und rotem Marmor, zerbrochene Steine mit Familien, die längst ausgelöscht sind. Auf den ehemaligen Gräbern wuchern Brennnessel und wilder Grasbewuchs. Die Knochen der Toten liegen noch in der Tiefe. Die Brennnessel stören die Toten nicht mehr. Sobald der Name gelöscht ist und auch das Holzkreuz verschwindet, gehören die Knochen niemandem mehr. Innerhalb der nächsten Jahre wird der Platz wieder genutzt. In die harte Erde sticht ein Minibagger. Ein neues Loch, aus dem ausgehobenen Erdhaufen stehen alte Oberschenkelknochen, ein Schädel mit perfektem Gebiss und leerem Blick. Sicherlich das Fleisch ist weggefault, die Ähnlichkeit mit dem einst geliebten Toten ist verblasst, doch nichtsdestotrotz sind es die Gebeine eines Menschen, der keine Angehörigen mehr hat. Das entscheidende ist: er hat keine Angehörigen mehr, der für ihn bezahlt. Dies ist der Augenblick, in dem der Tote zum zweiten Mal getötet wird. Wer nicht mehr bezahlt, hat kein Recht mehr in der globalen Erinnerung der Menschen zu bleiben. Nur wo bleibt die Ehre und Würde der Toten, wenn ihre Angehörigen nicht mehr für das Grab bezahlen wollen? Die Würde der Toten ist auf seltsame Weise mit der Zahlungsfähigkeit der lebenden Angehörigen verbunden. Die Verwaltung der Toten und ihrem Andenken ist ein gut getarntes Business. Die Kommunen und ihre öffentlichen Friedhöfe sind eine Art nachgemieteter Erinnerungsplatz. Man darf die Asche seiner Großeltern nicht irgendwo ausstreuen, auch wenn diese nicht radioaktiv ist. Sie stellen weniger ein hygienisches als ein finanzielles Problem dar. Es sind auch die Kommunen, die, nachdem die Angehörigen nicht mehr bezahlen, den symbolischen, zweiten Tod des Toten beschließen.
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