Die Lust “Objekt” zu sein und Lacans “kapitalistischer Diskurs”

Jun 20th, 2009 | By Christian Buder | Category: Essays, Psychologie

Das Tabu

Der Exhibitionismus ist in einem allgemeinen Sinne, die Lust sich selbst einem Anderen zu zeigen. Dabei ist der Exhibitionist immer zugleich auch ein Voyeur und der Voyeur vice versa ein Exhibitionist oder anders ausgedrückt: jemand, der Lust empfindet, von anderen betrachtet zu werden, ist auch ein lustvoller Betrachter des Anderen. Die intersubjektive Logik, die dieser Beziehung innewohnt, scheint ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen einzelnen Subjekten zu sein.

Exhibitionismus wie Voyeurismus richten sich vordergründig auf ein sexuelles Interesse beim Anderen. Der Exhibitionist erfährt libidinöse Befriedigung durch den Blick des Anderen und der Vorstellung, dass dieser dabei ebenfalls Lust empfindet. Der Voyeur ist genau der andere Teil, er zieht Lust aus dem Beobachten des Anderen und der Vorstellung, dass der Beobachtete sich für ihn, den Beobachter, exponiert und dabei Lust empfindet.

In vielen, vor allem jüdisch-christlichen und moslemisch geprägten Gesellschaften, also in Gesellschaften, in denen ein Gott des Verbotes, einer unbarmherzigen Über-Ich-Figur die moralische Matrix der Normen bestimmt, ist das öffentliche Zeigen der Geschlechtsteile oder sexuelle Gesten zum Teil bzw. ganz verboten und ist Teil des Strafcodex der staatlichen Autorität.

Obwohl in Deutschland schon einige Tabus wie das Verbot der Homosexualität aus dem Strafkatalog des Staates genommen wurden, sind das öffentliche Zeigen von Geschlechtsteilen oder öffentliche Sexualhandlungen immer noch verboten. Der deutsche Strafcodex umfasst diese Verstöße unter „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ und verbietet insbesondere nur Männern im Strafgesetzbuch (§ 183) diese sexuelle Art der Lustbefriedigung auszuleben. Dabei ist es noch nicht einmal nötig, dass eine Person durch den Zeigeakt physisch belästigt wird. Man denke an die berühmten Herren im langen Mantel, die plötzlich aus einem Busch hervorspringen und sich meist vor Frauen mit erregtem Geschlecht zeigen. Neugierige Nachbarn, die ein Paar beim Sex beobachten oder einen Mann beim Onanieren, dürfen sich an die Staatsgewalt wenden, dass dieser mit Zwang auf die sexuelle Freiheit der Subjekte strafend einwirkt. Begründet wird die Aufrechterhaltung des einseitigen Verbotes exhibitionistischer Handlungen für Männer (in Deutschland), dass der Gesetzgeber die exhibitionistische Handlung von Männern als „bedrohlich“ betrachtet und dieser bedrohliche Charakter wird auch aufrechterhalten, wenn ein Mann oder Männer die exhibitionistischen Handlungen in ihren eigenen Wänden durchführen und dabei beobachtet werden. Eine unzureichend geschlossene Gardine kann im Einzelfall so ausgelegt werden, dass der Mann absichtlich sein Geschlecht bzw. seine sexuellen Handlungen exponiert. Der Gesetzgeber bestraft nicht die Tatsache, dass ein Beobachter ein Paar beim Geschlechtsverkehr oder einen masturbierenden Mann betrachtet oder sich zur Betrachtung genötigt fühlt, sondern bestraft wird der Genuss, den der Exhibitionist bei seinen Handlungen empfindet. Der zugrunde gelegte Genuss, den der Exhibitionist in Bezug auf die Präsenz eines sichtbaren oder verborgenen Beobachters empfindet, stellt die Grundlage für den Straftatbestand dar. Die einseitige Bestrafung von Männern wird besonders von engagierten Feministinnen als willkommener Schutz vor männlicher Sexualität, die auch, wenn sie nicht bedrohlich auftritt, doch aus dem Öffentlichen verbannt wird, begrüßt. Was Feministinnen hier verkennen, ist der Wirkmechanismus eines Scheinarguments, das die männliche Sexualität als exzessives Element aus dem öffentlichen Leben verbannt. So wird der Mann hinter der unzureichend vorgezogenen Gardine, der sich seinen sexuellen Handlungen hingibt, vom Gesetzgeber mit Strafe belegt, wenn ein Beobachter/in sich belästigt fühlt. Eine Frau hingegen, kann in derselben Situation nicht behelligt werden. Die einseitige Bestrafung hat ihren Grund weniger in der Belästigung (denn ein homosexueller Mann könnte durch eine masturbierende Frau sich ebenso belästigt fühlen) als vielmehr darin, dass das männliche Geschlecht bzw. der Mann als Sexualobjekt nicht in der Gesellschaft offen gezeigt werden darf. Geschützt wird durch die einseitige Strafbestimmung nicht die Frau, die sich durch den Anblick eines männlichen Geschlechts, belästigt fühlen könnte, sondern das gesellschaftliche Image des Mannes. Tabuisiert wird die Vorstellung, dass der Mann auf ein bloßes Sexobjekt reduziert wird. Das Verbot exhibitionistischer Handlungen nur für Männer, heißt, dass Frauen solche Handlungen nicht verboten werden. Der Grund ist nahe liegend: Frauen werden gesellschaftlich als Sexualobjekt geduldet. Das Fehlen einer allgemeinen Formel für Frauen und Männer beim Verbot exhibitionistischer Handlungen, bezeugt die patriarchalische Vorstellung, dass Frauen als Sexualobjekt gehandelt werden können. Es genügt ein Blick in das Spätprogramm der privaten Sender, bei denen in mantrahafter Wiederholung nackte Frauen masturbieren, ihre Brüste reiben, stöhnen und den Fernsehzuschauer/in mit ihren Gesten zum Telefonsex animieren wollen. In keiner dieser Werbesendungen sieht man allerdings nackte Männer mit erregten Geschlechtsteilen oder masturbierende Männer, die homosexuelle Männer oder Frauen zum Telefonsex einladen. Gezeigt werden nur Photos von Männern, die sich bedeckt oder nur ihren Torso zeigen. Männer als bedingungsloses Sexualobjekt sind aus dem öffentlichen Raum verbannt. Interessant ist hier, dass die weibliche Exhibitionistin, die sich auf ihrem Balkon zeigt, als Privatperson immer noch wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses angeklagt werden kann. Erst als Sexualobjekt, das über den Markt vermittelt wurde, erhält sie ihre eigentliche legitime Stellung. So ist die so genannte sexuelle Freizügigkeit erst dann gewährleistet, wenn sie innerhalb des Marktes stattfindet, das heißt, wenn die Frau als Sexualobjekt einen ökonomischen Wert erfahren hat. Die normative Struktur des Verbots exhibitionistischer Handlungen von Männern beruht zum einen auf dem unhinterfragbaren Dogma kirchlicher Wertvorstellungen, für die die Sexualität und damit auch die mit Sexualität verbundenen Körperteile des Menschen mit Verboten belegen und zum anderen auf der patriarchalischen Vorstellung, dass der Männerkörper nicht zum öffentlichen Sexualobjekt herabstilisiert werden darf, da die Rolle des Sexualobjekt nur dem Frauenkörper zukommt. Der Frauenkörper darf als passives Sexual-Objekt, für den (männlichen) Beobachter  bestimmtes Objekt lustvoll betrachtet werden. Der Männerkörper soll in dieser Vorstellung der passiven Zurschaustellung entzogen werden und als „aktiv“ und „dominierend“ dargestellt werden.


Das Gesetz des Totalitären und die Wissenschaft

In einigen Bundesstaaten der USA wird Oralsex mit langjährigen Haftstrafen belegt, Homosexualität, Inzest, öffentlicher Sex werden dem Subjekt von der Staatsgewalt verboten. Dass dabei keine vernünftigen Gründe vorgebracht werden können, warum gerade ein öffentlich kopulierendes Paar oder Mann der onaniert und dabei willentlich oder unwillentlich beobachtet wird nun Gegenstand der Strafverfolgung wird, wird mit scheinwissenschaftlichen Argumenten begründet oder in Bezug auf die Störung der öffentlichen Ordnung (d. h. als reiner Widerstand zur staatlichen Gewalt) verbucht. So war die öffentliche Homosexualität lange Zeit (im deutschen Strafcodex § 175) eine gesundheitsschädliche Sexualpraktik, die die Jugend gefährdete und durch die auch der Volkskörper an sich Schaden nahm. Ebenso galt die Onanie als Selbstschändung, die geistige Zerrüttung und sogar körperliche Schäden hervorrufen konnte. Das Inzesttabu wurde in Deutschland in das Licht der Tageszeitungen gerückt, als ein Fall eines Geschwisterpaares bekannt wurde, die zusammen mehrere Kinder hatten[1]. Das Gericht verurteilte den Vater der Familie zu einer mehrjährigen Haftstrafe. In der Begründung des Bundesverfassungsgesetzes hieß es, dass die Kinder des Paares ein erhöhtes Risiko hätten, schwerwiegende genetische Schäden zu erleiden.

Die Nachkommen werden aber durch das Inzestverbot vor genetischen Schäden nicht geschützt, weil der Beischlaf und das Zeugen von Kindern auch dann nicht verboten ist, wenn die genetische Wahrscheinlichkeit schwerbehinderte Kinder in die Welt zu setzen noch größer ist. Die deutschen Verfassungsrichter betonten zudem, dass allein der Beischlaf schon ausreiche, um den Inzesttatbestand zu erfüllen. Dass das Inzestverbot die sexuelle Selbstbestimmung nicht berühre (so das Bundesverfassungsgericht), kann nur als zynische Geste eines Gesetzgebers verstanden werden, der kein konkretes Rechtsgut im Auge hat, sondern auf diese Weise antiquierte religiöse Moralvorstellungen durchsetzt. Das wissenschaftliche Argument dient hier nur als Pseudo-Begründung, denn würde das Argument des “Schutzes der Nachkommenschaft vor genetischen Schädigungen” konsequent durchgesetzt, müsste Menschen, die Gendefekte aufweisen und geistig Behinderten (aufgrund genetische Defekte) der Beischlaf und die Reproduktion verboten werden. Dies wäre ein gefährlicher Schritt in Richtung Eugenik, Zwangssterilisation, Zwangsmedikamentierung und Zwangsquarantäne für genetisch „Unreine“. Die Tatsache, dass das Risiko genetischer Schädigung in der Urteilsbegründung der Verfassungsrichter auftaucht, lässt eine gewisse nicht unproblematische Reinheitsideologie der Richter zwar vermuten, allein zur Begründung des Verbots reicht es nicht aus. Der wissenschaftliche Aspekt ist ein Scheinargument, das die repressive Instrumentalisierung des Körpers im Sinne einer nicht hinterfragbaren Moralvorstellung kaschiert. Das Inzestverbot, wie auch andere staatlich verbotene Sexualpraktiken, sind durch pseudowissenschaftliche Begründungen nicht haltbar, das Bestehen des Bundesverfassungsgerichts auf dem Inzestverbot ist einerseits verständlich, aber rechtlich nicht nachvollziehbar, weil die Begründung des Verbots ein bloßes Diktum ist: „es hat so zu sein, weil ich es sage!“ Es ist verständlich, weil das Inzestverbot selbst in der Gesellschaft als Tabu zirkuliert, ein Tabu, das ein Verbot ausdrückt, das nicht hinterfragt wird. Der Ursprung dieses Tabus geht auf das grundlegende Verbot der Sexualität (genauer gesagt, der Genuss, den das Subjekt mit der Sexualität verbindet) der Kirchen zurück. Diese Desexualisierung des Subjekts ist wie Zizek sogar behauptet, die Bedingung der Möglichkeit für den desexualisierten karthesianischen Wissenschaftsbegriff, in dem das Subjekt neu nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und den unterschiedlichen Wissenschaftsideologien[2] verortet wird. Die fadenscheinige Argumentation des Bundesverfassungsgerichts lässt sich auf kein Rechtsprinzip zurückführen, sondern ist das blinde Wiederholen eines Dogmas, das von den Kirchen aufrechterhalten wird und als implizite Norm in der Gesellschaft lebt[3].

Das Verbot und seine dunkle Seite

Die Bestimmung, dass das Geschlechtsteil an sich als Teil des Körpers gilt, das gesellschaftlich tabuisiert ist und kein anderes Körperteil, hat seinen Ursprung in der Verbots-Religion, in der Sexualität dogmatisch von einem Gott-Gesetz als etwas Verwerfliches bestimmt wird. In Freuds Der Mann Moses und die monotheistische Religion skizziert er einen gnadenlosen Gott, der die sexualisierten Götter des Olymps wie die noch sexualisierten Glaubensvorstellungen eines ewig weiblichen und männlichen Prinzips, das in einer antagonistischen Spannung als Harmonie die Geschicke der Menschen lenkt und die Sexualität in ein rigides Verbotsschema presst. In einigen gesetzlichen Bestimmungen, bei denen der Schutzgedanke von schutzbedürftigen Personen wie Kindern oder behinderten Menschen nicht offensichtlich ist, tritt die Staatsgewalt noch als Stellvertreter einer blinden Autorität auf, bei der Vernunft und Willen zusammenfallen.  Das gerade das männliche Glied und die weibliche Brust und/oder Vagina als Teil des Körpers von der staatlichen Autorität nicht nur berührt, sondern durch Verbote dem Subjekt nicht mehr frei überlassen werden (auch wenn die eigene Sexualität den Anderen nicht unmittelbar betrifft wie bei der Onanie oder wenn ein Paar oralen Sex miteinander hat), ist der Ausdruck einer unbewussten Übernahme einer Verbotstradition, die selbst nicht mehr auf Prinzipien zurückführbar ist. Die Geschlechtsteile bzw. die sexuelle Selbstbestimmung ist Teil staatlicher Herrschaft geworden, die gerade da ihre unmittelbare Präsenz zeigt, wo sie bis auf den Körper jedes einzelnen Menschen sich erstreckt. Für Michel Foucault ist der Mensch, den er dazu auffordert sich selbst zu befreien, schon das Ergebnis einer Unterwerfung.

Die „Seele“ des Menschen ist danach das Stück gesellschaftlicher Existenz, die den Menschen bewohnt und ihn zur Existenz heranbildet, diese „Seele“ ist bereits ein von der Herrschaft gebildetes Stück, das die Macht über den Körper ausübt (in diesem Sinne ist auch die Bildung oder Erziehung nicht nur das Heranziehen eines bereits bestehenden Subjekts, sondern erhält konstitutiven Charakter). Die Seele ist für Foucault Teil des psycho-somatischen Körpers des Menschen, die selbst Ergebnis und Instrument der Macht ist, einer politischen Anatomie. In dieser Funktion nähert sich der Begriff Foucault der „Seele“ dem freudschen Über-Ich, das auf den Körper des Menschen psychosomatisch einwirkt. In diesem Sinne lässt sich auch Foucaults politische Anatomie als Freiheitsbeschränkung des Subjekts bezeichnen. Es handelt sich aber um eine Freiheit, die das Subjekt nie hatte, da es von Anfang an durch Bildung, Erziehung, Strafe etc. in das Gefängnis „Seele“ eingepasst wurde. So auch die Umkehrung des pythagoreischer Lehre „Der Körper ist das Gefängnis der Seele“ in: „Die Seele ist das Gefängnis des Körpers“ zu verstehen[4].

Das Verhältnis von Begehren und Verbot setzt Foucault daher auch als ein wechselseitiges Verhältnis. Macht und Gegenmacht setzen sich voraus und bestimmen sich gegenseitig. Verbote und Verordnungen (seitens der Macht) wenden sich nicht gegen eine bestimmte Begehrensstruktur, sondern erzeugen diese erst. Erst die Verbote kategorisieren und setzen diese in Wirklichkeit. Für Foucault ist das Spiel von Macht und Widerstand, von Verbot und Begehren ein systemimmanentes Gefüge der Macht selbst, das heißt, der Widerstand ist in mit inbegriffen und kann dem System selbst nicht gefährlich werden. Ähnlich wie in Deutschland Demonstrationen und Streiks von der Macht genehmigt werden müssen und gewisse „gefährliche“ Widerstandsformen wie der politische Streik von vornherein ausgeschlossen sind. „Nein-Sagen“ ist zwar erlaubt, aber nicht ohne Genehmigung. Slavoj Zizek hält den zirkulären Widerstandbegriff Foucaults einer Macht, die nur mit sich selbst spielt, für zu kurz gegriffen. Für Zizek ist es sehr wohl möglich, dass in dem scheinbar von Foucault geschlossenen Machtgefüge, ein „Effekt der Proliferation, durch die Produktion eines Überschusses an Widerstand“ entstehen kann. Für Zizek entsteht dieser Überschuss aus der Umkehrung der Repression der Sexualität und transformiert sich zur Sexualisierung der der repressiven Maßnahmen[5]. Eine solche Wucherung des Widerstands kann, so Slavoj Zizek, den immanenten Antagonismus im System sehr wohl aushebeln und zur Zerstörung des Systems führen. Entscheidend ist, dass der Widerstand selbst einen Überschuss erzeugt, der seine Ursache übersteigt und das System diesen Überschuss selbst nicht mehr unter Kontrolle halten kann und seine Fähigkeit zur Selbstreproduktion und –erhalten zerstört.

Das Verbot von sexuellen Praktiken geht daher selbst einher mit einer Produktion genau der Begehrensstruktur, die durch das Verbot aus dem Gesellschaftskörper ferngehalten werden soll. In diesem Sinne ist die Pornokultur (also Filme und Darstellungen von Sex, bei denen alles sichtbar ist) nicht eine ungebändigte Ausdrucksform menschlicher Sexualität, sondern eine Begehrens-Kategorie, die erst durch die Verbote geschaffen wurde. So sind Snuff-Movies, bei denen Menschen vor laufender Kamera gequält werden oder Videos auf denen Sex mit Kindern gezeigt wird, zwar verboten und auch im regulären Pornohandeln nicht erhältlich, doch ist als Gegengewicht zur Verbotsgeste des Staates ein Schwarzmarkt für solche Videos entstanden. Die Dunkelzone dieses Schwarzmarkts ist genau jener Überschuss, der nicht in der symbolischen Ordnung der Gesellschaft aufgeht. Diesem Überschuss, der von dem „begehrenden Subjekt“ produziert wird, liegt ein konstitutiver Mangel zugrunde, welches das Subjekt versucht zu befriedigen. Der Platzhalter für diesen Mangel ist das Objekt-Klein-a (objet petit a). Zizek kritisiert an Foucault, dass er das Subjekt nur passiv in das Spiel von Macht und Gegenmacht eingefügt hat, ihm aber keine aktive Position zugeteilt hat, was zu einer Verfälschung der intersubjektiven Struktur führt und zu einer scheinbar immanent zirkulären Macht-Gegenmacht-Struktur.

Die pornographischen Facetten und Auswüchse, angefangen von Porno-Video (und Literatur, Poster etc.), bei denen klassisch kopulierende Paare zu sehen sind, Sado-Maso-Videos, bis zu den jetzt aufkommenden Geständnisromanen von Teenagern, die über ihre ersten Masturbations- und Sexerfahrungen schreiben, sind an sich noch kein Widerstand in Bezug auf das Verbot. Die legale Pornoindustrie ist der über den Markt vermittelte Widerstand gegen frühere Verbotsstrukturen, die nun innerhalb des Systems zirkulieren (ähnlich wie erlaubte Demonstrationen). Was vor 10 oder 20 Jahren noch unmöglich in Pornovideotheken zu finden war oder was noch undenkbar im Fernsehen oder auf Werbeplakaten erscheinen konnte, stört heute keinen mehr. Im Gegenteil der offen gezeigte Sex oder abstoßende Szenen, langweilen das Publikum, so dass Verlage und die Filmindustrie immer auf der Suche nach neuen „Skandalfilmen“ sind, nach einem neuen Tabubruch. Der in den Medien verursachte Skandal, die Buch- oder Filmbesprechung eines neuen schlüpfrigen Sexromans, setzt gleichzeitig neue Grenzen und fordert die latente Verbotsstruktur einer Gesellschaft heraus. Tut er dies nicht – mit dem Risiko von der Zensur verboten zu werden – stößt er auch nicht an die Grenzen, so setzt er auch keine neuen Maßstäbe. Auffällig ist zum Beispiel wie die staatliche Kontrolle in das Sexualleben von Jugendlichen vordringt. So wurde im US-Bundesstaat Pittsburgh ein 15 jähriger Teenager verurteilt, weil sie Nacktbilder von sich selbst im Internet verbreitet hat. Sie wurde wegen sexuellem Missbrauch von Kindern verurteilt. In dem Zypries Gesetz in Deutschland sollen auch die 14-17jährigen bestraft werden, nicht nur wenn sie Sex miteinander haben, sondern auch schon die sexuelle Annäherung (Petting, intensives Küssen etc.) soll zum Tatbestand einer verbotenen Handlung werden können. Im Gegenzug ist es auffällig wie der Film- und Buchmarkt mit „Lolita-Filmen“ boomt. In Verlagskreisen spricht man von Altersgrenzen bis zu denen ein Geständnisbuch eines Mädchens noch das Genre bedient. Während Sex im Alter eher als peinlich gilt, ist Sex der Jugend der Topos, der nachgefragt wird. Bedient wird mit dieser Art von Literatur und Filmen aber nicht nur das jugendliche Publikum, sondern auch die unterschwelligen Inzestphantasien Erwachsener und die Identifikation mit dem kulturell vermittelten Sex in Film und Literatur – das Gefühl über die Vermittlung des Markes und des Kulturbetriebes eine Form von autorisierten Sex genießen zu können. Der Markt und der Kulturbetrieb gilt hier selbst als symbolischer Referenzpunkt, das heißt in lacanianischem Jargon als „Großer Anderer“.

Der Markt hat eine doppelte Funktion: einmal ist er symbolische Referenz des Erlaubten (der mit der alten autoritären, religiös geprägten Verbotsstruktur konkurriert) und einmal ist er Vermittler zwischen dieser autoritären Struktur und der dunklen Seite des Widerstand, der nicht in die symbolische Ordnung integriert ist.

Die Verhältnis des Subjektes zum Markt (als Vermittler) schließt die Verbotsstruktur des autoritären Verbots aus. Das Subjekt bietet das an, was „verkauft“ werden kann, was der Andere in den Augen des Subjekts begehrt. Es ist genau dieses Wissen, was der andere begehrt, was das Subjekt vom Anderen abkoppelt. Der Markt als Vermittler zwischen Subjekt und Großem Anderen und als Bezugspunkt für das Subjekt pervertiert das Verhältnis des Subjekts zum Anderen, das heißt das Subjekt sieht sich selbst als Objekt des Begehren des Anderen. „Ich frage mich nicht, ob der Andere mich begehrt, sondern bin selbst genau das, was der andere will.“ Dies bedeutet, dass der Andere völlig im Phantasma des Subjekts aufgeht. Auf den Markt bezogen, ist der Andere lediglich ein Konsument, dessen Begehren sich auf das passive Subjekt richtet. Diese Passivität zeichnet das perverse Subjekt aus, das nicht den Anderen zum Objekt machen will, sondern er reduziert sich selbst zum Objekt. Neben sexuellen Formen der Perversion wie der Exhibitionist oder der Voyeur, Sadist oder Masochist, ist auch die Bestimmung des Menschen nach seinem bloßen Marktwert eine perverse Form intersubjektiver Beziehung.

Der ältere Mensch verliert danach seinen Marktwert und wird zum Ballast, der Arbeitslose ist der vom kapitalistischen System mit dem Grenzwert Null ausgezeichnete Überschüssige – es gibt zu viele von ihm in Bezug auf die bestehenden Produktivkräfte.

Lacan bestimmte in seinem fünften Diskurs, dem Kapitalistischen Diskurs[6], genau diese Passivität des Subjekts, das sich selbst zum Objekt des Begehrens des Anderen macht. Indem das Subjekt versucht, selbst im Genuss des Anderen aufzugehen und damit glaubt, dem Anderen genau das gibt, was er braucht, um absolut, ohne Verlust genießen zu können, verfehlt das perverse Subjekt den Anderen – es gibt ihn schlichtweg nicht in seiner „imaginierten“ Welt nicht.

Der Andere ist in mir – ich weiß es nur nicht

Der Exhibitionist wie der Voyeur lassen sich nicht einfach auf die bloße Lust des voyeuristischen Anschauens noch des exhibitionistischen Angeschautwerdens reduzieren. Das Subjekt, das einen Anderen beobachtet und daraus libidinöse Befriedigung erfährt, bezieht sich auf ein angeschautes Objekt, das nicht unbedingt gesehen werden muss. Es reicht ein Detail, das als Ausgangspunkt seiner Einbildung  dient. Dabei kann es eine Stimme sein (die er als lustvolles Stöhnen identifiziert) oder ein Schatten (einer nackten Frau oder nackten Mannes). Es ist nicht wichtig, ob hinter dem Vorhang wirklich die imaginierte nackte Frau steht. Entscheidend für die libidinöse Erregung ist die Einbildung, das, was hinter dem Vorhang ist[7]. Für den Voyeur empfindet der Angeschaute Lust betrachtet zu werden. Er zeigt sich so offen, weil es ihn/sie erregt nackt (oder beim Masturbieren etc.) beobachtet zu werden. Der Voyeur fragt sich nicht, ob der Angeschaute es liebt, beobachtet zu werden, sondern der Voyeur weiß es. Dieses Wissen, was der andere fühlt oder denkt, hält die Erregung des Voyeurs aufrecht. Der Voyeur tritt auch deshalb nicht in Kontakt mit dem Angeschauten. Denn würde er es tun (wie z. B. in Filmen, wo der Angeschaute einen Anruf erhält und im Gespräch erfährt, dass er beobachtet wird), so würde der Angeschaute eventuell dieses Wissen des Voyeurs zerstören, indem er die Vorhänge zuzieht oder eine abfällige Geste macht. Um zu vermeiden, dass der Voyeur mit dem beobachteten Anderen in Kontakt kommt, hält er sich verborgen, um von dem Angeschauten nicht gesehen zu werden, das heißt, um das Phantasma nicht zu gefährden, aus dem der Voyeur seine libidinöse Befriedigung erfährt. Das Wissen, das der Voyeur vom Anderen hat, dass nämlich der Angeschaute Lust empfindet, sich zu exponieren, entspricht genau der libidinösen Befriedigung, die der Voyeur empfindet, wenn er sich selbst von einem Anderen beobachtet fühlt – von seiner eigenen exhibitionistischen Handlung. Der Voyeur phantasiert den Anderen nicht ganz, sondern phantasiert in seine Gestalt die libidinöse Befriedigung des exhibitionistischen Angeschautwerdens.

Der Exhibitionist (dabei kann es sich um eine Frau oder einen Mann handeln) imaginiert vice-versa einen voyeuristischen Beobachter. Der Andere kann dabei auf einen bloßen Schatten reduziert werden oder ein Detail, das dem Exhibitionist zwar die Präsenz eines Beobachters sich einbilden lässt, aber nicht zu präsent ist, um nicht die nötige Distanz zerstört, die das Phantasma aufrechterhält. Der Perverse phantasiert den Anderen nicht völlig, sondern er macht ihn zum Teil seines Phantasmas. Der Andere tritt nur in Form eines schemenhaften Zeichens in Erscheinung, die dem Perversen versichert, dass da draußen jemand ist. Im Falle des Exhibitionisten ist dies ein Schatten oder ein bewegter Vorhang etc.). Warum tritt aber der Voyeur nicht unmittelbar in Kontakt mit dem Andern und warum empfindet er Scham, wenn ihn der Beobachtete ertappt?[8] Aus dem einfachen Grund, weil der Beobachter nicht den Anderen als Objekt suchte (also seinen Blick), sondern weil das verlorene Objekt selbst such, das heißt er sucht das Objekt als Abwesendes (als bloßer Schatten hinter dem Vorhang). Im Falle des Teilnehmers im kapitalistischen System drückt sich die schattenhafte Präsenz des Anderen in der Lohnzahlung aus. Es ist genau die Größe hinter der sich der Andere verbirgt, der dadurch seinen Genuss ausdrückt, zu dessen Objekt der kapitalistische Teilnehmer sich gemacht hat. Diese Abstrahierung in eine Wertgröße entspricht der Distanz, die der Voyeur/Exhibitionist vom reellen Anderen einhält. Der kapitalistische Diskurs ist ein perverser, weil er den Anderen im phantasmatischen Schema des Subjektes verschwinden lässt – in einem Geldwertverhältnis[9].


Die Lust an der Passivität

Jacques Lacan betont in Les quatre concepts fondamentaux de la psychanalyse[10], dass die Perversion auf keinen Fall als Trieb zu verstehen ist. Lacan bezieht sich hier explizit auf Freud, für den der Trieb eine Struktur vorgibt, bei der das Subjekt noch nicht seinen Platz gefunden hat, das heißt, es ist als Subjekt noch nicht konstituiert. Die Perversion, führt Lacan aus, ist dagegen die Art und Weise wie das Subjekt sich in Bezug auf den Anderen setzt. Dennoch sind beide nicht von einander zu trennen. In diesem Sinne ist die freudsche Schaulust, Sehen und Gesehen-Werden, der zirkuläre Weg wie der Trieb sich macht (se faire), das heißt wie der Trieb in seiner fundamentalen Verkehrung funktioniert (Beschauen und beschaut werden, quälen und gequält werden). Die Perversion ist eine Form des Triebes, so dass Lacan die Schaulust in ihrer Bewegung als „Schautrieb“ (pulsion scopique) bezeichnet. Entscheidend ist hier die Zirkularität des Triebes, der sich immer wieder abstößt und ein imaginäres Objekt umkreist, um wieder zum Subjekt zurückzukehren, wo es sich selbst als Objekt seiner libidinösen Befriedigung setzt. Das Sich-Selbst-Objektivieren drückt allerdings nur die Kreisbewegung aus, die den Trieb als „absolute Negativität“ erscheinen lässt, der nicht bei sich selbst sein kann, sondern immer schon ein anderer ist. Es ist der unvermittelbare Überschuss, den das Subjekt nicht in sich holen kann, der nie Teil seiner Identität sein wird, sondern immer ein Fremdkörper in seinem Selbst. Für Zizek ist der Schautrieb daher weder das „voyeuristische Anschauen noch das exhibitionistische Angeschautwerden…“, sondern eine „mittlere Stimme“, ein „Sich-selbst-sichtbar-Machen“[11]. Dieses Sich-selbst-Sichtbarmachen geht aus der libidinösen Befriedigung hervor, die durch, so Zizek, aus der aktiven Aufrechterhaltung der Szene der eigenen Unterwerfung entsteht. Danach ist der Schautrieb die Inszenierung einer Szene, die ihren Ursprung jenseits dessen hat, was das Subjekt von sich selbst fassen kann. Zizek verweist in diesem Zusammenhang auf Kants „transzendentale Einbildungskraft“ und meint, dass diese es dem Subjekt erst ermöglicht,  „sich selbst von seiner Eingelassenheit in seine Umwelt loszumachen.“[12]

Kants Subjekt kann das Substratum, das seinen Handlungen und seinem Denken zugrunde liegt, selbst nicht erkennen[13]. Es besteht keine unmittelbare Erkenntnismöglichkeit seiner eigenen Triebstruktur. Das Subjekt hat keine Möglichkeit an die psychische Konfiguration seiner eigenen Konstitution zu gelangen. Es kann lediglich die Formen der Erkenntnis aus seinem Denken ableiten. Erst dieses fehlende Wissen von uns selbst, diese Unmöglichkeit, dass das denkende abstrakte Subjekt das Triebsubjekt trifft, ist die Grundlage für das selbstverantwortliche und selbstgesetzgebende Subjekt. Zizek rückt aber das kantische Subjekt zu nahe an Lacans Subjekt, denn Kant abstrahiert in der transzendentalen Einbildungskraft von den Gefühlen. Im Denken befreit sich das Subjekt von dem, was ihn treibt. Für Lacan ist das Denken und das Sprechen bereits der Ort, wo die Triebstruktur als Fantasma wirkt. Die Schwierigkeit für das Subjekt ist es, in der Fantasma-Struktur denkend zu sprechend zu sein und gleichzeitig über diese Struktur Erkenntnis gewinnen zu wollen.

Für Zizek steht beim Schautrieb besonders die aktive Geste der Aufrechterhaltung der Passivität des Subjekts im Vordergrund – die libidinöse Befriedigung, die das Subjekt aus der Wiederholung eines ursprünglichen (in der Kindheit gesetzten) Unterwerfungsfantasmas zieht.

Ein gutes Beispiel wie dieses Fantasma filmisch umgesetzt wurde, ist der Film „Matrix“. Der Mensch spielt darin nur die Rolle eines Energiespenders für die übermächtigen Maschinen, die den Menschen in riesigen, unterirdischen Feldern züchten. Interessant ist, dass die Maschinen selbst von den Menschen erzeugt wurden. In der Art wie das Subjekt sich den Anderen erschafft (imaginiert), um sich ihm zu unterwerfen.

Analog kann man die Börse als monströses Gebilde fassen, die von Menschen geschaffen wurde und die ihn selbst zum passiven Spieler, der nur noch auf Marktreize reagiert, gemacht hat. Als Metapher kann man hier die berühmte „Invisible Hand“ von Adam Smith anführen, die scheinbar ohne äußeres Zutun den Markt reguliert und dabei noch die optimale Lösung produziert. Die „Invisble Hand“ ist der Ausdruck für ein System, dessen Mechanismen der Mensch nicht mehr überschauen kann. Der Ausdruck „das System ist zu komplex“ sagt in diesem Fall nichts über das System aus, sondern vielmehr über das Begehren des Menschen, sich dem System passiv unterzuordnen: „Die Verantwortung liegt im System“.

Der kapitalistische Diskurs wie Lacan ihn skizziert, geht von einem Subjekt aus, das nicht nur weiß, was der Andere begehrt, sondern der sich auch noch selbst zum Objekt des Begehrens des Anderen macht. Dies hat zur Folge, dass der Andere nur noch ein über die Wahrheit (z. B. den Markt) vermitteltes „Ego“ ist. Der Andere tritt für das Subjekt nur noch abstrakt als Wert in Erscheinung. Der Wert selbst ist in den Augen des Subjekts der Beweis, dass der Andere ihn (das Subjekt) genießt. Ähnlich wie der Voyeur, der hinter dem Vorhang eine hübsche junge Dame weiß und vor allem weiß, dass sie sich erregt, vor diesem Vorhang auf und ab zu gehen, so sieht auch das Subjekt als Konsument/Arbeiter/Arbeitgeber den jeweiligen Anderen nur durch den Vorhang einer abstrakten Kosten/Gewinnstruktur. Der Grund für den Auflösungsprozess des Anderen in der „Wahrheit des Marktes“ (die Ideologie durch die das Subjekt in seine Lebenswelt blickt), liegt darin, dass das Subjekt, selbst weiß, nach welchen Gesetzen der Andere funktioniert: es sind die Gesetze, die das Subjekt selbst auf den Anderen projiziert (Frauen sind nur auf eines bei Männern aus: Muskeln, Geld und Macht…“ „Schließlich will jeder nur Geld verdienen…“). Die Ideologie des Marktes ist nicht mehr durch den Anderen vermittelt, sondern vom Subjekt selbst konstruiert. Sie erhält sich einzig durch den „Schatten“ des Anderen, der nichts anderes ist als die Lust, das Objekt zu genießen, das heißt, das Subjekt selbst.

Im kapitalistischen oder perversen Diskurs drückt sich vor allem eines aus: zwischen dem Subjekt und dem Anderen besteht keine Verbindung mehr. Anders gesagt, erhält sich der perverse Diskurs nur solange der Andere nicht wirklich auftritt (wenn der Vorhang weggezogen wird und da statt der jungen Frau der haarige Bodybuilder steht), das heißt, solange der Arbeitnehmer nur eine Rechengröße ist, die man streicht und dahinter kein Mensch steht, der im Winter in einem U-Bahnschacht erfriert. Aus diesem Grund vertreibt man Bettler aus vielen Stadtzentren, denn sie stellen ein Stück Wirklichkeit dar, die zu nah, zu reel ist und nicht in das ideologische Schema des Subjektes.

Die Menschen einer Gesellschaft, deren Beziehung durch den kapitalistischen oder perversen Diskurs bestimmt ist, vermeiden den Kontakt mit dem Andern, der Andere ist immer zu nah. Er wird nur als Schatten, als abstrakte Wertgröße geduldet, die als Projektionsfläche der eigenen Ideologie dient. Eine Ideologie, die die Inszenierung ihrer eigenen Passivität darstellt, sich selbst als Objekt des Genusses des Anderen zu sehen. Der abstrakte Ort für diese Passivität, wo jeder nur als Objekt des Anderen gehandelt wird, ist die Börse.


[1] Der Paragraf 173 des Strafgesetzbuches (StGB), der den Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe ahndet, sei mit dem Grundgesetz vereinbar, heißt es in der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Quelle Spiegel: 13.3.2008)

[2] Man denke nur an die Diskurse vom gesunden Menschen, der plötzlich eine Unmenge von Vitaminen und Aufbaupräperaten einnehmen muss oder an die Pflichtimpfungen, die erst dann wieder verschwinden, nachdem es ein Jahrzehnt später zu Impfschäden gekommen ist oder an die Psychiatrie und Neuropharmazie, die nicht mehr die soziale Situation oder Probleme, die im Leben eines Menschen auftauchen, als Ursache ansehen, sondern den Menschen auf „chemischem“ Wege wieder ins Lot zu bringen glauben.

[3] Wie problematisch solch eine Bestätigung einer unbewussten Norm sein kann, zeigte der Antisemitismus in Nazideutschland. Der schwelende Antisemitismus wurde von den Gerichtsbarkeiten bestätigt und konnte so offen ausbrechen.

Die unterschwellige Verbotsstruktur religiös bestimmter Normen zeigt sich beispielsweise, wenn Eltern einen Nackten sehen und dabei die Augen ihrer Kindern zuhalten. Selbst Pädagogen und Psychologen wiederholen das Dogma, dass Kinder beim Anblick eines kopulierenden Paares psychische Schäden erleiden könnten. Es kommt den Eltern oder moralisierenden Wissenschaftlern nicht in den Sinn, dass erst ihr exzessives Verhalten beim Anblick einer „obszönen Szene“, nämlich dass sie ihnen die Augen zu halten oder hastig das Programm im Fernsehen wechseln, das Trauma konstituiert. Nicht die Szene selbst ist traumatisierend, sondern die Diskrepanz zwischen dem Gesehenen und der Art wie die Eltern darauf reagieren. Lacans „Das Unbewusste ist der Diskurs des Anderen“ tritt hier wortwörtlich ins Spiel: unbewusst ist nicht der Diskurs des Anderen, sondern, das, was seinem Diskurs entgeht, das exzessive Element (die gewalttätige Reaktion, die Empörung, die unverhältnismäßige Geste). Das Unbewusste des Kindes erhält genau diese Prägung, die aus dem Exzess des Erwachsenen hervorgeht.

[4] Michel Foucault, Surveiller et Punir, Ed. Gallimard, 1975, Seite 38 „L’homme dont on nous parle et qu’on invite à libérer est déjà en lui-même l’effet d’un assujettissement bien plus profond que lui. Une ‚âme’ l’habite et le porte à l’existence, qui est elle-même une pièce dans la maîtrise que le pouvoir exerce sur le corps. L’âme, effet et instrument d’une anatomie politique; l’âme, prison du corps.“

[5] Slavoj Zizek, Die Tücke des Subjekts, Suhrkamp, Frankfurt, 2001, Seite 351

[6] Jacques Lacan, Livre XVII, L’Envers de la Psychanalyse, Seuil, 1991

[7] Wie stark wir von unserer Vorstellung und sexuellen Phantasie bestimmt sind, merkt man, wenn ein Mann eine Frau (oder eine Frau einen Mann) küsst, dabei erregt ist. Kurze Zeit später findet er/sie heraus, dass der Andere ein Transvestit ist. Obwohl der Kuss im Augenblick des Kusses erregend war, zerstört die Wirklichkeit das Phantasma und rückwirkend auch das erotische Erlebnis.

[8] Lacan bezieht sich auf die Analyse von Sartre. Das Subjekt, das bei der Beobachtung vom Anderen ertappt wird, schämt sich, so Lacan, nicht, weil ihn der Blick des Anderen trifft, sondern, weil er selbst als versteckter Blick, eingefangen in seinem Phantasma, ertappt wird (Jacques Lacan, Les quatre concepts fondamentaux de la psychanalyse, Seuil, 1973, Seite 204).

[9] Das dies nicht nur das Verhältnis zwischen Marktteilnehmern prägt, zeigt sich z. B. in Situationen, in denen sich Leute unter einander vorstellen und ziemlich schnell dem anderen vermittelt wird, wie viel jeder verdient. Dabei ist die Höhe des Geldbetrags gar nicht nötig, oft wird dies ganz implizit durch die teure Weinsorte, die man trinkt oder den Urlaub, die Wohngegend, in der man wohnt etc, vermittelt. Im kapitalistischen Diskurs ist auch der soziale Wert des Anderen danach bemessen, was er auf dem Markt wert ist – derselbe Markt, nach dem man seinen eigenen Wert definiert.

[10] Jacques Lacan, Les quatre concepts fondamentaux de la psychanalyse, Seuil, 1973, Seite 203-204

[11] Slavoj Zizek, Die Tücke des Subjekts, Suhrkamp, Frankfurt, 2001, Seite 393

[12] Slavoj Zizek, Die Tücke des Subjekts, Suhrkamp, Frankfurt, 2001, Seite 393

[13] Immanuel Kant, Kritik der Reinen Vernunft, Suhrkamp, Frankfurt, 1995, Seite 363, „…weil das Bewusstsein das einzige ist, was alle Vorstellungen zu Gedanken macht, und worin mithin alle unsere Wahrnehmungen , als dem transzendentalen Subjekte, müssen angetroffen werden, und wir, außer dieser logischen Bedeutung des Ich, keine Kenntnis von dem Subjekte an sich selbst haben, was diesem, so wie allen Gedanken, als Substratum zum Grunde liegt.“

Siehe auch Slavoi Zizeks Artikel in:  http://www.lacan.com/zizfour.htm
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