Todesschwadrone oder Polizeieinsatz – Der Tod des Tennessee Eisenberg
Sep 18th, 2009 | By admin | Category: Kultur, Politik, Gesellschaft
Ende April 2009 erschoss die Polizei einen jungen Mann, Tennessee Eisenberg, in Notwehr wie die Staatsanwaltschaft begründete. Die Sachlage wirft jedoch Zweifel auf. Die Polizei wurde in eine Wohnung gerufen. Ein Mitstudent gab an, dass er von T. E. mit einem Messer bedroht wurde. 8 Beamte rückten an. Sie gaben an, dass sie mit Schlagstöcken und Pfefferspray den jungen Mann zu entwaffnen versuchten. Merkwürdigerweise gibt es keinerlei Hinweise auf den Einsatz von Pfefferspray oder Schlagstöcken. Der Einsatz endete damit, dass zwei Beamten zwei volle Magazine auf den jungen Mann abfeuerten. 16 Schuss insgesamt. 12 Kugeln trafen T. E. Der 24 jährige wurde bereits von 8 Kugeln in Knie, Oberarm und Lunge getroffen, als ein Beamter vom Eingang aus noch einmal 4 Kugeln auf T. E. abfeuerte. Eine Kugel traf das Herz. Aus einem gerichtsmedizinischen Gutachten der Universität Münster geht hervor, dass T. E. die tödlichen Treffer erlitt, als die Beamten nicht mehr Lebensgefahr waren und der Student daher nicht mehr aus einer Nothilfe- oder Notwehrsituation erschossen wurde.
Monate später ist der Fall noch nicht aufgeklärt und die Todesschützen üben bis jetzt ihren Dienst weiter aus – so als ob nichts geschehen wäre. Aufgeklärt ist dieser Fall nicht und wird es wahrscheinlich auch nie werden. Bayerns Innenminister, Joachim Hermann (CSU) sagte im Bayrischen Rundfunk, dass er damit keine Probleme habe.
Das Problem ist nicht die kaltblütige Haltung von Herrn Joachim Hermann, sondern, dass er in der Funktion als Innenminister die Tötung eines Bürger durch die Polizei – d. h. durch die Staatsgewalt – nicht aufklären will bzw. nicht für aufklärenswert hält.
Die Prinzipien des Rechtsstaates verlangen aber, dass der Einsatz von Gewalt gerechtfertigt sein muss. Sowohl die Polizei als die Staatsanwaltschaft muss für eine lückenlose Klärung des Vorfalls sorgen. Ist dies nicht der Fall, kann es sich genauso gut um den Einsatz von Todesschwadronen handeln. Wenn nicht geklärt ist, aus welchem Grund ein Beamter, nachdem T. E. schon von acht Kugeln getroffen worden war, noch weitere vier tödliche Kugeln auf den jungen Studenten abgefeuert hat, wenn die Beamten nicht hinreichend die Notwehr- oder Nothilfesituation begründen können, handelt es sich eher um eine Hinrichtung als um einen rechtsstaatlichen Polizeieinsatz.
Die fehlende oder lückenhafte Begründung nach rechtsstaatlichen Prinzipien der Tötung eines Bürgers verwirft auf gefährliche Art das Prinzip der Gewaltenteilung im Rechtsstaat: Gesetzgebende, rechtssprechende und ausführende Gewalt. Wenn im Fall der Tötung von T. E. weder Notwehr noch Nothilfe gegeben war, wenn der tötende Beamte außerhalb des rechtlichen Rahmens gehandelt hat und weder Staatsanwaltschaft noch die politische Ebene auf eine lückenlose Aufklärung pochen, vereinigt der tötende Beamte die drei Gewalten in seiner Person. Er ist Gesetzgeber, er verurteilt und er führt das Urteil gleich aus. Das Schweigen der Staatsanwaltschaft und das Statement des Bayrischen Innenministers, der mit der mangelnden Aufklärung des Falls kein Problem hat, sind Kapitulationen des Rechtsstaates, der sich allmählich auch wieder in totalitären Gewässern heimisch fühlt. Die Polizei in einem totalitären Staat braucht ihre Aktionen nicht zu rechtfertigen, solange sie im Einklang mit der herrschenden Autorität sind. Die Polizei ist keinem rechtstaatlichen Prinzipien verpflichtet, sondern nur dem willkürlichen Herrscher.
Aus diesem Grund hat der Bayrische Innenminister Joachim Hermann sehr wohl ein Problem und er sollte sehr wohl an der lückenlosen Aufklärung des Vorfalls interessiert sein. Diese Forderung macht allerdings nur Sinn, wenn dem erwähnten Minister rechtstaatliche Kriterien unterstellt werden.